Der Verlust der Fahrerlaubnis rechtfertigt nicht automatisch die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses. Entscheidend ist vielmehr, ob und in welchem Umfang die Tätigkeit des Arbeitnehmers dadurch beeinträchtigt wird. Bei Außendienstmitarbeitern kommt es daher auf die Umstände des Einzelfalls an.
Die Zustellung per Einwurfeinschreiben wird von den Gerichten in der Regel als taugliches Mittel zum Nachweis des Zugangs anerkannt. Auf einen lückenlosen Zugangsnachweis sollte man sich jedoch nicht uneingeschränkt verlassen.
Nicht immer ist es möglich, bei Straftaten im Betrieb oder schweren arbeitsrechtlichen Verfehlungen den Täter eindeutig zu überführen. In solchen Fällen kann der Ausspruch einer Verdachtskündigung das Mittel der Wahl sein – allerdings nur unter strengen Voraussetzungen.