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Hintergrund
30. Juli 2024

Wenn die letzte Gewissheit fehlt: Alles Wichtige zur Verdachtskündigung

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Wenn die letzte Gewissheit fehlt: Alles Wichtige zur Verdachtskündigung
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/PeopleImages
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Nicht immer ist es möglich, bei Straftaten im Betrieb oder schweren arbeitsrechtlichen Verfehlungen den Täter eindeutig zu überführen. In solchen Fällen kann der Ausspruch einer Verdachtskündigung das Mittel der Wahl sein – allerdings nur unter strengen Voraussetzungen.

Auch ein bloßer Verdacht kann zur Kündigung führen

Die Hürden für die Wirksamkeit einer Arbeitgeberkündigung aufgrund einer Vertragsverletzung oder einer Straftat sind sehr hoch, weil die Tat dem Mitarbeiter häufig nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Die Arbeitsgerichte verschließen jedoch nicht die Augen vor der Tatsache, dass trotz fehlender eindeutiger Beweise für das Vergehen das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses notwendige Vertrauen in die Redlichkeit des betreffenden Mitarbeiter zerstört sein kann. Deshalb ist es nach der Rechtsprechung zulässig, nicht nur wegen einer erwiesenen Tatbegehung, sondern auch bei Bestehen eines dringenden Tatverdachts eine Kündigung auszusprechen.

Annemarie Böttcher
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