Wenn die letzte Gewissheit fehlt: Alles Wichtige zur Verdachtskündigung
Auch ein bloßer Verdacht kann zur Kündigung führen
Die Hürden für die Wirksamkeit einer Arbeitgeberkündigung aufgrund einer Vertragsverletzung oder einer Straftat sind sehr hoch, weil die Tat dem Mitarbeiter häufig nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Die Arbeitsgerichte verschließen jedoch nicht die Augen vor der Tatsache, dass trotz fehlender eindeutiger Beweise für das Vergehen das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses notwendige Vertrauen in die Redlichkeit des betreffenden Mitarbeiter zerstört sein kann. Deshalb ist es nach der Rechtsprechung zulässig, nicht nur wegen einer erwiesenen Tatbegehung, sondern auch bei Bestehen eines dringenden Tatverdachts eine Kündigung auszusprechen.
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