Über Jahre hinweg aufgebaute Urlaubskonten können bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zu einem erheblichen Kostenfaktor werden. Über die Höhe der zu zahlenden Urlaubsabgeltung entsteht dabei häufig Streit, der vor dem Arbeitsgericht landet.
In betriebsratslosen Betrieben sind betriebsbedingte Kündigungen auch ohne Sozialplan möglich. Laut einem aktuellen Urteil gilt dies auch, wenn bei Durchführung von Entlassungen die Betriebsratsgründung bereits im Gange, jedoch noch nicht abgeschlossen ist.
Gerade kleinere Unternehmen scheuen oft den Aufwand, den die Durchführung eines BEM mit sich bringt. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche rechtlichen Folgen die ordnungsgemäße Durchführung bzw. das pflichtwidrige Unterlassen des BEM für die Beteiligten haben kann.
Muss jahrelang nicht genommener Urlaub abgegolten werden, kann dies teuer werden. Dies gilt umso mehr, als sich die Höhe der Urlaubsabgeltung nach der Vergütung zum Zeitpunkt der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses berechnet.
Arbeitszeitkonten sind in der Praxis ein gängiges Instrument zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung. Häufig entstehen jedoch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Streitigkeiten über den Ausgleich von Minus- oder Plusstunden.
Betriebsbedingte Kündigungen sind nicht nur bei wirtschaftlicher Schieflage oder äußeren Zwängen zulässig. Laut einem Urteil des LAG Köln umfasst die unternehmerische Freiheit sogar die Möglichkeit, einen funktionierenden Betrieb stillzulegen.
Bei einer Kündigung in der Probezeit muss der Arbeitgeber zwar keine Gründe darlegen, wohl aber den Zugang der Kündigung nachweisen. Dass dabei auch mehrere Zeugen nicht immer weiterhelfen, zeigt ein aktuelles Urteil.
Eine verhaltensbedingte Kündigung scheitert vor dem Arbeitsgericht häufig daran, dass zuvor keine oder keine ordnungsgemäße Abmahnung ausgesprochen wurde. Damit Ihnen das nicht passiert, haben wir die wichtigsten Informationen rund um die Abmahnung in diesem Beitrag für Sie zusammengestellt.