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Ratgeber
17. Dezember 2025

Die Rechengrößen und Beitragssätze zur Sozialversicherung 2026

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Die Rechengrößen und Beitragssätze zur Sozialversicherung 2026
Bild: ©Stadtratte - getty images
Das Bundeskabinett hat die neuen Rechengrößen der Sozialversicherung für 2026 beschlossen. Die der Festlegung zugrunde liegende Lohnentwicklung im Jahr 2024 betrug 5,16 Prozent, sodass auch die Beitragsbemessungsgrenzen steigen. Die Zustimmung des Bundesrats lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor, ist aber zu erwarten.

Bezugsgröße ist Ausgangspunkt für Festlegung von Sozialversicherungswerten

Die Bezugsgröße hat für viele Werte in der Sozialversicherung große Bedeutung. Sie ist eine dynamische Rechengröße, die jedes Jahr neu ermittelt wird. Die Bezugsgröße orientiert sich am durchschnittlichen Arbeitsentgelt aller Rentenversicherten des vorvergangenen Jahres (für 2026 also aus 2024). Bis 2024 wurde hier noch zwischen den alten und neuen Bundesländern unterschieden. Seit 2025 wurde die sogenannte Rechtskreis­trennung aufgehoben. Die Bezugsgröße für das Jahr 2026 beträgt bundeseinheitlich 3.955 Euro monatlich bzw. 47.460 Euro jährlich.

Annemarie Böttcher
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