Arbeitgeber muss nicht auf funktionsfähigen Betriebsrat warten
Kündigungen vor konstituierender Sitzung des Betriebsrats sind mitbestimmungsfrei
In einem betriebsratslosen Unternehmen waren 46 Mitarbeiter beschäftigt. Im April 2025 wurde erstmals ein Betriebsrat gewählt. Die konstituierende Sitzung fand am 23.04.2025 statt. Bereits am 03.04.2025 hatte der Arbeitgeber wegen einer geplanten Verlagerung wesentlicher Teile des Betriebs an einen Standort in einer anderen Stadt insgesamt 32 betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen. Mit den Kündigungsschreiben wurden den Betroffenen Abwicklungsverträge vorgelegt, die eine Abfindung vorsahen.
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