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Ratgeber
31. August 2026

Arbeitgeber und Krankenkasse sorgen für Absicherung Schwangerer

PT+
Arbeitgeber und Krankenkasse sorgen für Absicherung Schwangerer
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/ gettyimages.de/Natalia Kuzina
Die finanzielle Absicherung schwangerer Arbeitnehmerinnen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Der Gesetzgeber hat dafür ein abgestimmtes System aus Leistungen der Arbeitgeber und der gesetzlichen Krankenkassen geschaffen. Folgender Beitrag gibt Ihnen einen Überblick.

Mutterschutzlohn und Mutterschaftsgeld als Säulen der Absicherung

Kann oder darf eine schwangere Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung nicht arbeiten, hat sie Anspruch auf Mutterschutzlohn bzw. Mutterschaftsgeld. Den Mutterschutzlohn nach §18 MuSchG (Mutterschutzgesetz) erhalten Frauen, die außerhalb der Schutzfristen vor und nach der Entbindung wegen eines Beschäftigungsverbots ganz oder teilweise nicht arbeiten dürfen. Das Mutterschaftsgeld nach § 18 MuSchG und der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld durch den Arbeitgeber nach § 20 MuSchG stellen die finanzielle Absicherung während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sicher.

Annemarie Böttcher
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