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26. Februar 2026

Personal­abbau unvermeidbar: Darauf müssen Sie achten!

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Personal­abbau unvermeidbar: Darauf müssen Sie achten!
Bild: ©Liudmila Chernetska/gettyimages.de/
Die angespannte Wirtschaftslage zwingt viele Unternehmen zu Sparmaßnahmen und nicht selten auch zu Personalabbau. Welche Handlungsoptionen Personalverantwortlichen vorrangig zur Verfügung stehen, sollte in der aktuellen Situation bekannt sein.

Einsparen an der richtigen Stelle

Die Auswahl geeigneter Konsolidierungsmaßnahmen hängt maßgeblich von der aktuellen finanziellen Lage des Unternehmens ab. Selbst bei einem geplanten Personalabbau muss jedoch die Zukunftsfähigkeit des Betriebs gewahrt bleiben – insbesondere durch den gezielten Erhalt qualifizierter Schlüsselkräfte.

Kurzarbeit vor Kündigung

Das bewährte staatliche Instrument zur Vermeidung von Personalabbau ist weiterhin die Kurzarbeit. Wirtschaftliche Gründe, die als Voraussetzung für den Bezug von Kurzarbeitergeld anerkannt werden, sind insbesondere:

  • Auftrags- oder Nachfragerückgänge infolge konjunktureller Schwäche oder einer Rezession
  • Strukturelle Veränderungen in einzelnen Branchen oder Regionen (z. B. Verdrängung bestehender Produkte durch neue, zunehmender internationaler Wettbewerbsdruck)
  • Grundlegende und allgemeine Änderungen der technischen oder organisatorischen Produktionsweise (z. B. Einsatz neuer Materialien oder Einführung neuer Produktionsverfahren)
  • Störungen in der arbeitsteiligen Organisation der Wirtschaft oder der wirtschaftlichen Infrastruktur (z. B. fehlende Transportkapazitäten, Rohstoff- oder Werkstoffmangel)

Anspruchsdauer wurde erneut verlängert

Statt der regulären Höchstdauer von zwölf Monaten kann Kurzarbeitergeld nach der aktuellen Rechtsverordnung – wie schon im Vorjahr – nunmehr insgesamt bis zu 24 Monate und längstens bis zum 31.12.2026 bezogen werden.

Voraussetzung für die Gewährung von Kurzarbeitergeld ist, dass der Arbeitsausfall nur vorübergehend besteht. Davon ist bei der Prognose auszugehen, dass in absehbarer Zeit wieder mit der Rückkehr zur Vollarbeit zu rechnen ist. Stellt sich diese Prognose als falsch heraus und ist der Arbeitsausfall dauerhaft, können betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden. In diesem Fall wird die Zahlung des Kurzarbeitergelds eingestellt.

Annemarie Böttcher

Annemarie Böttcher