Kurzarbeit vor Kündigung
Das bewährte staatliche Instrument zur Vermeidung von Personalabbau ist weiterhin die Kurzarbeit. Wirtschaftliche Gründe, die als Voraussetzung für den Bezug von Kurzarbeitergeld anerkannt werden, sind insbesondere:
- Auftrags- oder Nachfragerückgänge infolge konjunktureller Schwäche oder einer Rezession
- Strukturelle Veränderungen in einzelnen Branchen oder Regionen (z. B. Verdrängung bestehender Produkte durch neue, zunehmender internationaler Wettbewerbsdruck)
- Grundlegende und allgemeine Änderungen der technischen oder organisatorischen Produktionsweise (z. B. Einsatz neuer Materialien oder Einführung neuer Produktionsverfahren)
- Störungen in der arbeitsteiligen Organisation der Wirtschaft oder der wirtschaftlichen Infrastruktur (z. B. fehlende Transportkapazitäten, Rohstoff- oder Werkstoffmangel)
Anspruchsdauer wurde erneut verlängert
Statt der regulären Höchstdauer von zwölf Monaten kann Kurzarbeitergeld nach der aktuellen Rechtsverordnung – wie schon im Vorjahr – nunmehr insgesamt bis zu 24 Monate und längstens bis zum 31.12.2026 bezogen werden.