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Analyse
27. November 2025

Ersatz von Vorstellungskosten: Worauf Sie achten sollten

PT+
Ersatz von Vorstellungskosten: Worauf Sie achten sollten
Bild: ©gpointstudio - getty images
Vorstellungsgespräche sind in der Regel mit Kosten für den Stellenbewerber verbunden. Ob und in welcher Höhe sie vom Unternehmen übernommen werden, sollte bereits im Vorfeld geklärt werden, um böse Überraschungen zu vermeiden. Hier sollte jedoch mit Bedacht vorgegangen werden.

Persönliches Kennenlernen ist noch immer die erste Wahl

Auch wenn in der heutigen Zeit immer häufiger virtuelle Vorstellungsgespräche geführt werden, ist ein persönliches Kennenlernen für die meisten Personalverantwortlichen noch immer das Mittel der Wahl – auch wenn dies mit Kosten für das Unternehmen verbunden ist. Denn wenn ein Arbeitgeber einen Stellenbewerber zum Vorstellungsgespräch einlädt, ist er grundsätzlich verpflichtet, dem Kandidaten die damit verbundenen Aufwendungen zu erstatten – und zwar unabhängig davon, ob später ein Arbeitsvertrag zustande kommt oder nicht. Unerheblich ist es auch, ob der Bewerber sich auf eine Stellenausschreibung bewirbt oder ob es sich um eine Initiativbewerbung handelt. Maßgeblich ist allein der Umstand, dass der Arbeitgeber ihn zum Vorstellungsgespräch einlädt.

Annemarie Böttcher
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