Ersatz von Vorstellungskosten: Worauf Sie achten sollten
Persönliches Kennenlernen ist noch immer die erste Wahl
Auch wenn in der heutigen Zeit immer häufiger virtuelle Vorstellungsgespräche geführt werden, ist ein persönliches Kennenlernen für die meisten Personalverantwortlichen noch immer das Mittel der Wahl – auch wenn dies mit Kosten für das Unternehmen verbunden ist. Denn wenn ein Arbeitgeber einen Stellenbewerber zum Vorstellungsgespräch einlädt, ist er grundsätzlich verpflichtet, dem Kandidaten die damit verbundenen Aufwendungen zu erstatten – und zwar unabhängig davon, ob später ein Arbeitsvertrag zustande kommt oder nicht. Unerheblich ist es auch, ob der Bewerber sich auf eine Stellenausschreibung bewirbt oder ob es sich um eine Initiativbewerbung handelt. Maßgeblich ist allein der Umstand, dass der Arbeitgeber ihn zum Vorstellungsgespräch einlädt.
…