Anzeige- und Nachweispflichten: Alte und neue Pflichten im Überblick
Was die Anzeigepflicht umfasst
Um seiner Anzeigepflicht nachzukommen, muss der Mitarbeiter den Arbeitgeber über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer informieren. Ist ihm die Dauer zunächst nicht bekannt, weil er z. B. erst ärztlichen Rat einholen muss, hat er die Mitteilung nach dem Arztbesuch unverzüglich zu ergänzen und die voraussichtliche Dauer nachzureichen. Angaben zur Art oder Ursache der Erkrankung muss der Mitarbeiter grundsätzlich nicht machen. Eine Mitteilungspflicht besteht ausnahmsweise nur dann, wenn
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