Anzeige- und Nachweispflichten: Alte und neue Pflichten im Überblick
Krankheitsbedingte Ausfälle bedeuten für Betriebe stets organisatorischen und administrativen Aufwand. Die gesetzlichen Neuregelungen zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) vereinfachen zwar einige Abläufe, führen in der Praxis jedoch auch zu neuen Herausforderungen.
Was die Anzeigepflicht umfasst
Um seiner Anzeigepflicht nachzukommen, muss der Mitarbeiter den Arbeitgeber über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer informieren. Ist ihm die Dauer zunächst nicht bekannt, weil er z. B. erst ärztlichen Rat einholen muss, hat er die Mitteilung nach dem Arztbesuch unverzüglich zu ergänzen und die voraussichtliche Dauer nachzureichen. Angaben zur Art oder Ursache der Erkrankung muss der Mitarbeiter grundsätzlich nicht machen. Eine Mitteilungspflicht besteht ausnahmsweise nur dann, wenn
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