Mutterschutz neu gedacht: Ihre Rechte und Pflichten im Überblick
Abstrakte Beurteilung der Arbeitsbedingungen gilt für jeden Betrieb
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) erweitert die bereits nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bestehende Pflicht des Arbeitgebers, für jeden Arbeitsplatz im Betrieb eine allgemeine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen, um den Aspekt einer möglichen Schwangerschaft. Gemäß § 10 MuSchG muss der Arbeitgeber prüfen, inwieweit eine schwangere Frau bei ihrer Tätigkeit nach Art, Ausmaß und Dauer einer Gefährdung ausgesetzt ist. Auf Grundlage dieser Gefährdungsbeurteilung hat er festzustellen, ob für eine schwangere Frau voraussichtlich
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