Praxisbericht
/ 30. Oktober 2025

Mutterschutz neu gedacht: Ihre Rechte und Pflichten im Überblick

Früher waren Arbeitsverbote für Schwangere gängige Praxis. Das reformierte Mutterschutzrecht verfolgt hingegen das Ziel, Schwangere bestmöglich im Berufsleben zu unterstützen und gleichzeitig ihre Gesundheit zu schützen. Welche Maßnahmen Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen dabei beachten müssen, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Abstrakte Beurteilung der Arbeitsbedingungen gilt für jeden Betrieb

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) erweitert die bereits nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bestehende Pflicht des Arbeitgebers, für jeden Arbeitsplatz im Betrieb eine allgemeine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen, um den Aspekt einer möglichen Schwangerschaft. Gemäß § 10 MuSchG muss der Arbeitgeber prüfen, inwieweit eine schwangere Frau bei ihrer Tätigkeit nach Art, Ausmaß und Dauer einer Gefährdung ausgesetzt ist. Auf Grundlage dieser Gefährdungsbeurteilung hat er festzustellen, ob für eine schwangere Frau voraussichtlich

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