Weiterbildung von Mitarbeitern: Wie Sie Ihr Kostenrisiko mindern

Erworbenes Know-how soll dem Betrieb zugutekommen
Die im Rahmen einer Fortbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zahlen sich für den Betrieb nur aus, wenn der Mitarbeiter dem Unternehmen auch nach Abschluss der Maßnahme noch eine gewisse Zeit erhalten bleibt. Deshalb sollte bei jeder vom Arbeitgeber finanzierten Fortbildung vertraglich vorgesorgt werden, um ein sofortiges Ausscheiden nach Schulungsende zu vermeiden. Eine Möglichkeit bietet die Vereinbarung von Rückzahlungsklauseln für den Fall eines vorzeitigen Ausscheidens.
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