Familienpflegezeit kann abgelehnt werden

Nur dringende betriebliche Gründe rechtfertigen Ablehnung
Ein bei einem Unternehmen mit rund 200 Beschäftigten angestellter Mitarbeiter im Vertrieb und Außendienst war für die Betreuung von Bestandskunden sowie die Akquise von Neukunden zuständig. Seine Tätigkeit war vor allem durch Außentermine bei den jeweiligen Kunden geprägt, die er an vier Tagen pro Woche wahrnahm, verbunden mit entsprechender Reisetätigkeit und Auswärtsübernachtungen.
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