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Urteil
28. August 2025

Änderungskündigung hat (fast) immer Vorrang

PT+
justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus
Ist ein alternativer Arbeitsplatz im Unternehmen vorhanden, hat der Arbeitgeber vorrangig eine Änderungskündigung auszusprechen. Dies gilt selbst dann, wenn der Betroffene den anderen Arbeitsplatz zuvor abgelehnt hat.

Änderungskündigung bietet Schutz vor ungerechtfertigten Änderungen

Ein Bergbauunternehmen beschäftigte einen Arbeitnehmer seit 2009…

Annemarie Böttcher
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