Änderungskündigung hat (fast) immer Vorrang
Ist ein alternativer Arbeitsplatz im Unternehmen vorhanden, hat der Arbeitgeber vorrangig eine Änderungskündigung auszusprechen. Dies gilt selbst dann, wenn der Betroffene den anderen Arbeitsplatz zuvor abgelehnt hat.
Änderungskündigung bietet Schutz vor ungerechtfertigten Änderungen
Ein Bergbauunternehmen beschäftigte einen Arbeitnehmer seit 2009…