Persönlichkeitsrechte gelten auch am Arbeitsplatz

Ausgangspunkt: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht wird von der Rechtsprechung aus dem Grundgesetz (GG) hergeleitet. Man versteht darunter das Recht eines Einzelnen auf Achtung seiner Menschenwürde (Art. 1 GG) sowie auf Entfaltung seiner individuellen Persönlichkeit (Art. 2 GG). Zur Fürsorgepflicht eines Arbeitgebers gehört es, die Persönlichkeitsrechte seiner Mitarbeiter zu wahren.
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