Persönlichkeitsrechte gelten auch am Arbeitsplatz
Seit jeher ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Durch die Digitalisierung und den technischen Fortschritt gewinnt dieses Thema stetig an Bedeutung. Grundlegende Aspekte hierzu sind im folgenden Beitrag zusammengefasst.
Ausgangspunkt: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht wird von der Rechtsprechung aus dem Grundgesetz (GG) hergeleitet. Man versteht darunter das Recht eines Einzelnen auf Achtung seiner Menschenwürde (Art. 1 GG) sowie auf Entfaltung seiner individuellen Persönlichkeit (Art. 2 GG). Zur Fürsorgepflicht eines Arbeitgebers gehört es, die Persönlichkeitsrechte seiner Mitarbeiter zu wahren.
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