Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Hintergrund
28. Februar 2025

Diese Klauseln sollten im Arbeitsvertrag nicht fehlen

PT+
Diese Klauseln sollten im Arbeitsvertrag nicht fehlen
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Insta_photos
Auch wenn das Gesetz keine Anforderungen an den Umfang und den Inhalt eines Arbeitsvertrages stellt, dürfen bestimmte Regelungen nicht fehlen. Dies gilt insbesondere für die Bereiche, in denen dem Arbeitgeber die Möglichkeit eingeräumt ist, bestimmte Aspekte zu seinen Gunsten zu regeln.

Beginn des Arbeitsverhältnisses: Kündigung vor Dienstantritt und Probezeit

Liegt zwischen dem Abschluss des Arbeitsvertrages und dem vorgesehenen Beginn des Arbeitsverhältnisses ein längerer Zeitraum, so besteht die Gefahr, dass der potenzielle Mitarbeiter in der Zwischenzeit ein besseres Jobangebot bekommt und das Arbeitsverhältnis noch vor dem geplanten Beginn kündigt. Vor diesem Hintergrund ist es erlaubt und durchaus üblich, die Kündigung vor Dienstantritt im Arbeitsvertrag auszuschließen. Zwar bindet man den Mitarbeiter durch eine derartige Klausel nicht dauerhaft. Mit gleichzeitiger Vereinbarung einer Vertragsstrafe werden jedoch Bewerber abgeschreckt, die den Arbeitsvertrag nur als Zwischenstation auf der Suche nach einem besseren Angebot abschließen.

Annemarie Böttcher
+

Weiterlesen mit PT+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit PT+
In Online-Seminaren werden spezielle Personal-Themen regelmäßig vertieft. Seien Sie dabei: Sie können Ihre Fragen dort im Chat direkt an den Referenten stellen.
Exklusiver Zugriff auf die Online-Mediathek mit allen Ausgaben, aufgezeichneten Seminaren, Arbeitshilfen und Downloads.
Für Themenwünsche und eigene Fragen wenden Sie sich zudem als Kunde jederzeit direkt an uns und unsere Experten.