Diese Klauseln sollten im Arbeitsvertrag nicht fehlen
Auch wenn das Gesetz keine Anforderungen an den Umfang und den Inhalt eines Arbeitsvertrages stellt, dürfen bestimmte Regelungen nicht fehlen. Dies gilt insbesondere für die Bereiche, in denen dem Arbeitgeber die Möglichkeit eingeräumt ist, bestimmte Aspekte zu seinen Gunsten zu regeln.
Beginn des Arbeitsverhältnisses: Kündigung vor Dienstantritt und Probezeit
Liegt zwischen dem Abschluss des Arbeitsvertrages und dem vorgesehenen Beginn des Arbeitsverhältnisses ein längerer Zeitraum, so besteht die Gefahr, dass der potenzielle Mitarbeiter in der Zwischenzeit ein besseres Jobangebot bekommt und das Arbeitsverhältnis noch vor dem geplanten Beginn kündigt. Vor diesem Hintergrund ist es erlaubt und durchaus üblich, die Kündigung vor Dienstantritt im Arbeitsvertrag auszuschließen. Zwar bindet man den Mitarbeiter durch eine derartige Klausel nicht dauerhaft. Mit gleichzeitiger Vereinbarung einer Vertragsstrafe werden jedoch Bewerber abgeschreckt, die den Arbeitsvertrag nur als Zwischenstation auf der Suche nach einem besseren Angebot abschließen.
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