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Ratgeber
30. Januar 2025

Wie ein flexibler Renteneintritt rechtssicher gelingt

PT+
Wie ein flexibler Renteneintritt rechtssicher gelingt
Bild: ©Jacob Wackerhausen/iStock/Getty Images Plus
Die Babyboomer gehen nach und nach in Rente. Dass der Eintritt ins Rentenalter nicht zum Ausscheiden aus dem Erwerbsleben führt – was nicht selten weder dem Interesse des Arbeitnehmers noch dem des Arbeitgebers entspricht – kann durch rechtzeitige Vereinbarungen verhindert werden.

Hintergrund: Rente beendet Arbeitsverhältnis nicht immer automatisch

Grundsätzlich gilt, dass das Erreichen des Renteneintrittsalters und/oder der Bezug einer Altersrente arbeitsrechtlich ohne Folgen ist. Dies bedeutet, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit dem Eintritt des Arbeitnehmers ins Rentenalter nicht automatisch endet. Es muss vielmehr durch eine der Arbeitsvertragsparteien gekündigt oder durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages beendet werden. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber erfordert dabei – sofern das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet – einen verhaltens-, personen- oder betriebsbedingten Kündigungsgrund. Der Anspruch auf eine Altersrente gilt dabei gemäß § 41 SGB VI (Sechstes Buch des Sozialgesetzbuches) ausdrücklich nicht als Kündigungsgrund

Annemarie Böttcher
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