Unwirksame Probezeitregelung begründet keinen Kündigungsschutz
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Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus
Auch bei einem befristeten Arbeitsverhältnis ist die Vereinbarung einer Probezeit möglich – sofern sie verhältnismäßig ist. Ist das nicht der Fall, hat dies laut einem Urteil des LAG Berlin-Brandenburg jedoch keine Auswirkungen auf den Kündigungsschutz.
Viermonatige Probezeit ist zu lang
Ein Arbeitgeber hatte eine Mitarbeiterin für die Dauer von einem Jahr befristet eingestellt. Im Arbeitsvertrag…