Urteil
/ 30. Oktober 2024

Unwirksame Probezeitregelung begründet keinen Kündigungsschutz

Auch bei einem befristeten Arbeitsverhältnis ist die Vereinbarung einer Probezeit möglich – sofern sie verhältnismäßig ist. Ist das nicht der Fall, hat dies laut einem Urteil des LAG Berlin-Brandenburg jedoch keine Auswirkungen auf den Kündigungsschutz.

Viermonatige Probezeit ist zu lang

Ein Arbeitgeber hatte eine Mitarbeiterin für die Dauer von einem Jahr befristet eingestellt. Im Arbeitsvertrag…

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