Leitende Angestellte fallen nicht unter das BetrVG
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Betriebsverfassung
Aufgrund ihrer Nähe zum Arbeitgeberlager gelten die allermeisten Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) nicht für leitende Angestellte.
Welche Vorschriften aus dem BetrVG auf leitende Angestellte anwendbar sind
Gemäß § 5 Abs. 3 BetrVG findet das Betriebsverfassungsgesetz auf leitende Angestellte keine Anwendung. Lediglich
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