Leitende Angestellte fallen nicht unter das BetrVG
Aufgrund ihrer Nähe zum Arbeitgeberlager gelten die allermeisten Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) nicht für leitende Angestellte.
Welche Vorschriften aus dem BetrVG auf leitende Angestellte anwendbar sind
Gemäß § 5 Abs. 3 BetrVG findet das Betriebsverfassungsgesetz auf leitende Angestellte keine Anwendung. Lediglich
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