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Ratgeber
11. Mai 2024

Klare Regelungen beugen Streit bei Auslandseinsätzen vor

In zahlreichen Branchen ist es heutzutage notwendig, dass Mitarbeiter ihre Arbeitsleistung vorübergehend auch mal im Ausland erbringen müssen. Damit hierüber kein Streit entbrennt, sollten Auslandseinsätze klar geregelt werden.

Grundsätzlich urteilen die Arbeitsgerichte arbeitgeberfreundlich, wenn es um die Frage geht, ob ein Mitarbeiter verpflichtet ist, Dienstreisen ins Ausland zu unternehmen. Sofern es zum Berufsbild der arbeitsvertraglich vereinbarten Tätigkeit gehört, geht die Rechtsprechung davon aus, dass die Anordnung einer Dienstreise ins Ausland vom Weisungsrecht des Arbeitgebers gedeckt ist. Trotzdem ist es sinnvoll, die Verpflichtung, gegebenenfalls vorübergehend auch im Ausland tätig zu werden, bereits im Arbeitsvertrag zu regeln. In diesem Fall weiß der Mitarbeiter von Beginn an, was von ihm erwartet wird, sodass Streitigkeiten vermieden werden. Außerdem sollten insbesondere der Umfang und die Vergütung der Auslandsreise detailliert geregelt werden.

Annemarie Böttcher
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