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Ausgabe 10 / 2023

Beweis durch offene Videoüberwachung ist zulässig

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Inhaltsverzeichnis

  • Beweis durch offene Videoüberwachung ist zulässig
  • Klare Formulierungen bei Kündigungen beugen unnötigem Streit vor
  • Urlaub nach Befristung begründet kein unbefristetes Arbeitsverhältnis
  • Aufgepasst: Ab sofort gilt der neue Hinweisgeberschutz
  • Arbeitnehmer muss keine Personalvermittlungsprovision erstatten
  • Führerscheinverlust rechtfertigt Kündigung
  • Allgemeine personelle Angelegenheiten nicht ohne Betriebsrat!
  • Betriebsübernahme: Was tun, wenn Mitarbeiter nicht mitziehen?
Dateigröße:
4.47MB
Dateiformat:
pdf
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