Bereits 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) klargestellt, dass die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet sind, gesetzliche Vorgaben zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit zu schaffen. Doch der deutsche Gesetzgeber hat bislang nicht reagiert – die betriebliche Praxis bleibt damit in einem rechtlichen Schwebezustand auf sich allein gestellt.