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Verdachtskündigung

Da bereits der Verdacht einer schweren Pflichtverletzung ein Arbeitsverhältnis massiv belasten kann, ist nach der Rechtsprechung unter besonderen Umständen eine Kündigung auch ohne einen Beleg für das Fehlverhalten rechtens. Eine vorhe­rige Anhörung des Betroffenen ist dabei jedoch Pflicht.

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