Muss jahrelang nicht genommener Urlaub abgegolten werden, kann dies teuer werden. Dies gilt umso mehr, als sich die Höhe der Urlaubsabgeltung nach der Vergütung zum Zeitpunkt der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses berechnet.
Urlaub dient der Erholung und trägt damit maßgeblich zur Gesundheit der Beschäftigten bei. Die gesetzlichen Vorgaben zum Urlaub entsprechen jedoch nicht immer den individuellen Bedürfnisse der Mitarbeitenden. Für Personalverantwortliche kann dies eine Herausforderung bedeuten.
Die jüngere Rechtsprechung zum Verfall von Urlaubsansprüchen kann für Arbeitgeber zur Kostenfalle werden. Für Abgeltungsansprüche gilt dies jedoch nicht – selbst wenn der Urlaub in einer Bescheinigung dokumentiert ist.
Die jüngere Entwicklung im Urlaubsrecht hat dazu geführt, dass sich Arbeitsgerichte häufig mit der Abgeltung von Urlaubsansprüchen befassen müssen. Dabei fallen die Entscheidungen nicht immer zugunsten der Arbeitnehmerseite aus.
Die Corona-Pandemie hat auch im arbeitsrechtlichen Bereich eine Vielzahl von Problemen aufgeworfen, die erst nach und nach durch die Gerichte geklärt wurden. Eine grundlegende Frage wurde jetzt durch das BAG beantwortet.
Nicht selten werden bei einem Vergleich im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses oder in einem Aufhebungsvertrag Regelungen über Urlaubsansprüche getroffen. Wer hier nicht aufpasst, kann eine böse Überraschung erleben, wie ein aktuelles Urteil belegt.
Der Abschluss und die Abwicklung von befristeten Arbeitsverhältnissen ist eine der größten Fehlerquellen in der Personalarbeit und führt dementsprechend häufig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Doch nicht immer sind sogenannte Entfristungsklagen erfolgreich.
Muss ich einem ausgeschiedenen Arbeitnehmer Auskunft über seinen genommenen Urlaub geben? – Erfahren Sie, wann Sie zur Auskunft über den Urlaubsstand eines ehemaligen Mitarbeiters verpflichtet sind und wie die aktuelle Rechtsprechung zu Urlaubsabgeltungsansprüchen aussieht.
Urlaubsanspruch verfällt, sofern Sie korrekt informieren! So informieren Sie Ihre Mitarbeiter rechtssicher über den zu nehmenden Urlaub: nutzen Sie unsere Textvorlagen!