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Stilllegung

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Unternehmerische Freiheit umfasst auch die Betriebsstilllegung
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Heiko119

Betriebsbedingte Kündigungen sind nicht nur bei wirtschaftlicher Schieflage oder äußeren Zwängen zulässig. Laut einem Urteil des LAG Köln umfasst die unternehmerische Freiheit sogar die Möglichkeit, einen funktionierenden Betrieb still­zulegen.

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