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Haftung

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justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Der Arbeitgeber ist für die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften verantwortlich. Bei Verstößen gegen diese Verpflichtung handelt er unter Umständen ordnungswidrig – schadenersatzpflichtig ist er deswegen aber noch nicht.

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