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Mitarbeitergesundheit
Zeitschrift - Aktuelle Ausgabe
Startseite Haftung
Haftungsausschluss greift auch bei Ordnungswidrigkeiten
Der Arbeitgeber ist für die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften verantwortlich. Bei Verstößen gegen diese Verpflichtung handelt er unter Umständen ordnungswidrig – schadenersatzpflichtig ist er deswegen aber noch nicht.