Lohnabrechnungen sind gesetzlich vorgeschrieben und dienen der transparenten und nachvollziehbaren Abrechnung von Gehältern und sonstigen Vergütungsbestandteilen. Eine rechtsverbindliche Willenserklärung des Arbeitgebers enthalten sie aber nicht.
In vielen Unternehmen ist die Gehaltsabrechnung in Papierform bereits Geschichte. Ob es aber generell erlaubt ist, den Mitarbeitern Entgeltabrechnungen ausschließlich als elektronisches Dokument zu überlassen, hat das BAG erst jetzt entschieden.