Auch Arbeitnehmer müssen bei einer Kündigung die gesetzlichen Formvorschriften einhalten. Eine mündliche oder per E-Mail ausgesprochene Kündigung ist unwirksam, und für eine fristlose Kündigung braucht es einen wichtigen Grund. Arbeitgeber sollten bei unwirksamen Arbeitnehmerkündigungen mit Bedacht handeln, sei es durch eine eigene Kündigung, eine Abmahnung oder das Einstellen der Lohnzahlung.