Variable Vergütungsbestandteile in Form von Tantieme- oder Bonuszahlungen sind als Motivationsbooster in der Praxis gang und gäbe. Streitigkeiten in diesem Zusammenhang entstehen zumeist erst dann, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Dann ist das Kind jedoch häufig schon in den Brunnen gefallen.
Das BAG hatte in der jüngeren Vergangenheit die Grundsatzfrage entschieden, wann Umkleidezeiten zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit zählen. Das LAG Nürnberg hat sich unlängst mit der Frage beschäftigt, ob und wann Duschen zur bezahlten Arbeitszeit gehört.
Spätestens mit der in den Startlöchern stehenden gesetzlichen Neuregelung zur Arbeitszeiterfassung sollten in keinem Arbeitsvertrag klare Bestimmungen zur Behandlung von Überstunden fehlen. Im folgenden Beitrag haben wir die wichtigsten Aspekte zusammengefasst.