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Betrug

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justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Grundsätzlich verlangen die Arbeitsgerichte vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung eine Abmahnung. Bei einem Arbeitszeitbetrug kann jedoch bereits ein einmaliger Verstoß eine Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen.

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