Auch wenn das Tabuthema „sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“ in der jüngeren Vergangenheit mediale Aufmerksamkeit bekommen hat, scheuen sich Betroffene noch immer, rechtlichen Schutz einzufordern. Dies könnte sich jedoch künftig ändern, da das Hinweisgeberschutzgesetz auch diese Fälle erfassen kann.
Ein respektvoller Umgang am Arbeitsplatz ist nicht nur eine Frage der Höflichkeit, sondern eine wesentliche Voraussetzung für störungsfreie Betriebsabläufe. Beleidigungen können daher auch Personen mit Sonderkündigungsschutz den Job kosten.