Der Bundesrat hat am 22.11.2024 den neuen Sozialversicherungsgrößen für das Jahr 2025 zugestimmt. Da die der Festlegung zugrunde liegende Lohnentwicklung im Jahr 2023 positiv war und 6,44 % betrug, wurden die Beitragsbemessungsgrenzen erheblich angehoben. Für 2025 gelten die nachfolgend aufgeführten Werte.
Das Bundeskabinett hat am 11.10.2023 die Sozialversicherungsgrößen für das Jahr 2024 beschlossen. Die der Festlegung zugrunde liegende Lohnentwicklung im Jahr 2022 betrug im Bundesgebiet 4,13 % und in den alten Bundesländern 3,93 %. Nach Zustimmung durch den Bundesrat gelten für 2024 die nachfolgend aufgeführten Werte.
Nachdem im Vorjahr aufgrund der Coronavirus-Pandemie eine negative Lohnentwicklung den Rechengrößen der Sozialversicherung zugrunde lag, wurde bei der diesjährigen Neufestsetzung eine positive Lohnentwicklung von 3,3 % zugrunde gelegt. Für 2023 gelten die nachfolgend aufgeführten Werte.