Nicht selten versuchen Arbeitnehmer nach Abschluss eines Arbeitsvertrages, sich aus den unterschiedlichsten Gründen auf dessen Unwirksamkeit zu berufen. Vor Gericht haben sie damit jedoch nur in Ausnahmefällen Erfolg, wie auch ein aktuelles Urteil des LAG Nürnberg belegt.
Aufgrund der anhaltend schlechten wirtschaftliche Lage erwägen immer mehr Unternehmen, Stellen abzubauen. Aufhebungsverträge sind dabei gegenüber Kündigungen vorzuziehen. Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld sollten dabei jedoch möglichst vermieden werden.
Zwar haben Arbeitgeber beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages keine Aufklärungspflicht über die sozialrechtlichen Konsequenzen, die den Mitarbeiter treffen können. Trotzdem sollte jeder Personalverantwortliche über diese einschneidenden Konsequenzen Bescheid wissen.
Erfahren Sie in 30 Minuten alles Wichtige zum Aufhebungsvertrag: Von den Vorteilen bis hin zu Stolperfallen, sozialrechtlichen Konsequenzen und rechtlichen Rahmenbedingungen.