Eine Mitarbeiterin möchte ihre Elternzeit wegen finanzieller Gründe vorzeitig beenden und an ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren, der inzwischen neu besetzt ist. Hat sie Anspruch auf eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit und ihren alten Arbeitsplatz?
Im Zuge der Globalisierung ist in vielen Unternehmen der Einsatz von Arbeitskräften im Ausland unerlässlich. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat jüngst entschieden, dass Versetzungen ins Ausland grundsätzlich zulässig sind und hat damit die Rechte von Arbeitgebern gestärkt.
Neben der Energiekrise ist der Mangel an qualifiziertem Personal derzeit die größte Herausforderung für Unternehmen. Arbeitgeber sollten sich vor diesem Hintergrund nicht sperren, wenn Mitarbeiter den Wunsch nach Fortbildung äußern. Allerdings muss die betriebliche Fort- und Weiterbildung klar geregelt sein.