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Schwerbehindertenrecht

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Kein Präventionsverfahren in der Probezeit
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Koldo Studio

Zur besseren Integration schwerbehinderter Menschen in das Berufsleben bestehen besondere gesetzliche Pflichten, die bei ihrer Beschäftigung zu beachten sind. Allerdings greifen nicht alle Vorschriften bereits ab dem ersten Arbeitstag.

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