Die Geschenkeflut zu Weihnachten ist in den letzten Jahren, sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Bereich, spürbar zurückgegangen – nicht zuletzt wegen der angespannten Wirtschaftslage. Dennoch sollten klare Regelungen zur Annahme von Geschenken in keinem Unternehmen fehlen.
Erfindungen, die ein Arbeitnehmer während der Dauer seines Arbeitsverhältnisses gemacht hat und die im Zusammenhang mit den Tätigkeiten seines Arbeitgebers stehen, werden als Arbeitnehmererfindungen bezeichnet. Was mit diesen Erfindungen passiert und wem die Rechte daran zustehen, ist gesetzlich geregelt.