In bislang betriebsratslosen Unternehmen wächst im Vorfeld der turnusmäßigen Betriebsratswahlen häufig die Sorge vor der erstmaligen Gründung einer Mitarbeitervertretung. Versucht der Arbeitgeber, eine solche Gründung zu verhindern oder zu behindern, setzt er sich dem Risiko strafrechtlicher Konsequenzen aus.
Qualifiziertes Personal ist rar. Umso ärgerlicher ist es, wenn die Einstellung eines geeigneten Bewerbers an der fehlenden Zustimmung des Betriebsrats scheitert. Wie Sie solchen Konflikten wirksam vorbeugen können, erfahren Sie im folgenden Beitrag.