Es kann viele Gründe geben, die eine Änderung der Arbeitsbedingungen einzelner oder mehrerer Mitarbeiter erforderlich machen. Wie Sie dabei vorgehen sollten, hängt – wie so oft – von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Lesen Sie hier, worauf es dabei ankommt.
Ist ein alternativer Arbeitsplatz im Unternehmen vorhanden, hat der Arbeitgeber vorrangig eine Änderungskündigung auszusprechen. Dies gilt selbst dann, wenn der Betroffene den anderen Arbeitsplatz zuvor abgelehnt hat.
Kündigungen wegen vollständiger Betriebsstilllegungen sind für den Arbeitgeber vergleichsweise einfach zu begründen. Dass aber auch hier Fehler passieren können, veranschaulicht ein aktuelles Urteil des LAG Köln.