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Änderungskündigung

Es kann viele Gründe geben, die eine Änderung der Arbeitsbedingungen einzelner oder mehrerer Mitarbeiter erforderlich machen. Wie Sie dabei vorgehen sollten, hängt – wie so oft – von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Lesen Sie hier, worauf es dabei ankommt.

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Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Ist ein alternativer Arbeitsplatz im Unternehmen vorhanden, hat der Arbeitgeber vorrangig eine Änderungskündigung auszusprechen. Dies gilt selbst dann, wenn der Betroffene den anderen Arbeitsplatz zuvor abgelehnt hat.

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Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Kündigungen wegen vollständiger Betriebsstilllegungen sind für den Arbeitgeber vergleichsweise einfach zu begründen. Dass aber auch hier Fehler passieren können, veranschaulicht ein aktuelles Urteil des LAG Köln.

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