Kann einem Standortleiter gekündigt werden, der seine Pflichten vernachlässigt – trotz Vertrag als leitender Angestellter? Und was gilt, wenn er seine Position zwar innehat, die rechtlichen Voraussetzungen dafür aber nicht erfüllt? Wir erklären, wann eine Kündigung möglich und warum eine sorgfältige Dokumentation entscheidend ist.
Auch wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt, kann eine Kündigung wegen Verstoßes gegen das Maßregelungsverbot unwirksam sein. Besonders bei Probezeitkündigungen spielt dieses Verbot in der arbeitsgerichtlichen Praxis eine wichtige Rolle.
Es ist erfreulich, dass die Rechtsprechung zunehmend kritisch prüft, ob Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) tatsächlich den Nachweis einer Erkrankung erbringen. Gleichwohl bleibt die Kündigung wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit rechtlich anspruchsvoll
Da bereits der Verdacht einer schweren Pflichtverletzung ein Arbeitsverhältnis massiv belasten kann, ist nach der Rechtsprechung unter besonderen Umständen eine Kündigung auch ohne einen Beleg für das Fehlverhalten rechtens. Eine vorherige Anhörung des Betroffenen ist dabei jedoch Pflicht.
Der beste Kündigungsgrund ist wertlos, wenn Fristen beim Ausspruch der Kündigung versäumt werden. Dies gilt laut einem aktuellen Urteil selbst dann, wenn die Fristversäumnis auf einer vorgeblichen Rücksichtnahme auf den zu kündigenden Mitarbeiter beruht.
Eine Kündigung wird nur dann wirksam, wenn das Kündigungsschreiben dem zu Kündigenden auch zugeht. Wer für die Zustellung den Weg des Einwurfeinschreibens wählt, muss im Streitfall für den Zugang die richtigen Nachweise vorlegen können.
Wegen der hohen rechtlichen Hürden befinden sich Arbeitgeber bei fristlosen Kündigungen vor Gericht nicht selten auf verlorenem Posten. Im Falle einer unerlaubten Konkurrenztätig eines Mitarbeiters verstehen die Arbeitsgerichte jedoch keinen Spaß.
Jeder noch so gewichtige Kündigungsgrund verliert seine Bedeutung, wenn bei Ausspruch der Kündigung die wichtigsten Formalitäten vernachlässigt wurden.
Lesen Sie hier, welche Formvorschriften Sie unbedingt beachten und welche Fehler Sie vermeiden sollten.