Eine verhaltensbedingte Kündigung scheitert vor dem Arbeitsgericht häufig daran, dass zuvor keine oder keine ordnungsgemäße Abmahnung ausgesprochen wurde. Damit Ihnen das nicht passiert, haben wir die wichtigsten Informationen rund um die Abmahnung in diesem Beitrag für Sie zusammengestellt.
Kein Arbeitgeber kann erwarten, dass Mitarbeiter täglich Höchstleistungen erbringen. Umgekehrt ist es jedoch auch nicht zumutbar, dauerhaft Beschäftigte zu halten, deren Leistungen deutlich hinter denen der Kolleginnen und Kollegen zurückbleiben. In solchen Fällen ist ein planvolles und strukturiertes Vorgehen erforderlich.
In der betrieblichen Praxis erlangt ein Arbeitgeber nicht selten durch Hinweise aus der Belegschaft Kenntnis über ein Fehlverhalten eines Mitarbeiters. Will er daraufhin arbeitsrechtliche Sanktionen ergreifen, muss er nach einem aktuellen Urteil dem Betroffenen die Namen der Zeugen nennen, auch wenn dies zu betrieblichem Unfrieden führt.
Viele Kündigungen scheitern daran, dass im Vorfeld zwar eine Abmahnung erteilt wurde, diese jedoch nicht den Anforderungen der Gerichte entspricht. Welche das sind, erfahren Sie nachfolgend.