Fußball-WM: Ausnahmezustand oder Business as usual?
„Nine-to-Five“-Betriebe weniger stark betroffen
Aufgrund von Zeitverschiebungen finden viele Spiele aus deutscher Sicht in den Abend-, Nacht- oder frühen Morgenstunden statt. Klassische Büroarbeitszeiten sind daher meist nur mittelbar betroffen. Anders stellt sich die Situation in Betrieben mit Schichtarbeit dar. Unabhängig davon gelten jedoch einheitliche arbeitsrechtliche Grundsätze.
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