Bildungsurlaub ist Ländersache
Ländergesetze ähneln sich in vielen Punkten
Da die Zielsetzung und der Regelungsbedarf weitestgehend gleichgelagert sind, haben die Gesetze der Länder, die einen Bildungsurlaub eingeführt haben, viele Gemeinsamkeiten. So ist es z.B. nach allen Gesetzen Voraussetzung, dass das Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht (Ausnahme Baden-Württemberg: zwölf Monate). Teilweise wird der Anspruch auf Bildungsurlaub von der Betriebsgröße abhängig gemacht und von der Anzahl der Mitarbeiter, die im Kalenderjahr bereits Bildungsurlaub in Anspruch genommen haben. Die Dauer beträgt bei allen Ländern fünf Tage pro Jahr (bei einer Fünf-Tage-Woche), Unterschiede bestehen jedoch in der Übertragbarkeit und Zusammenfassung von Ansprüchen aus zwei Jahren.
…